Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?
Als Mitgliedsbetrieb können sich Schlinser Unternehmen, Betriebe der Wirtschaft im Walgau und MandantInnen der Gerstgrasser Steuerberatung anmelden.

Wie wird man Mitglied?
Betriebe, die Mitglied werden möchten, geben ihre Kontaktdaten in das Anmeldeformular für Betriebe auf unserer Homepage ein. Wir melden uns zeitnah und besprechen mit Ihnen alle Details und Fragen. Im Anschluss senden wir Ihnen eine Firmenvereinbarung zu, in der die Mitgliedsbestimmungen, jährlichen Beiträge und Kündigungsfrist geregelt sind. Mit der Unterfertigung und Retournierung freuen wir uns, Sie als Mitgliedsbetrieb willkommen zu heißen.

Reservierung von Betreuungsplätzen
Kinder von Eltern, die in einem Mitgliedsbetrieb angestellt sind, können im Walgauer Forscherhüsle angemeldet werden. Jeder Mitgliedsbetrieb entrichtet pro Jahr einen Mitgliedsbeitrag, der von der Anzahl der MitarbeiterInnen im Unternehmen abhängig ist. Dieser Beitrag inkludiert die Reservierung von zwei Betreuungsplätzen pro Jahr, die entweder durch eine Anmeldung des Kindes bestätigt werden oder ohne Anmeldung nach dem 28.02. weitervergeben werden. Im kommenden Betreuungsjahr sind wieder bis zu zwei Betreuungsplätze je Mitgliedsbetrieb reserviert.

Wie lang ist ein Betreuungsjahr?
Ein Betreuungsjahr im Forscherhüsle orientiert sich an den gesetzlich festgeschriebenene Stichtagen und dauert vom 01. September bis 31. August.

Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich am 01. September erhoben und staffeln sich nach der Gesamtanzahl der MitarbeiterInnen im Betrieb. Die Beiträge finden sie im FirmenINFO-Blatt.

Kündigung
Die Mitgliedschaft bei s´Walgauer Forscherhüsle kann im ersten Jahr unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Betreuungsjahresende schriftlich bis zum 30. Juni gekündigt werden.
Vereinbarungen, die nicht gekündigt wurden, werden zur wirtschaftlichen Planbarkeit der Betreuungseinrichtung automatisch um drei Jahre verlängert. Die Kündigung ist dann alle drei Jahre bis zum 30. Juni möglich.

Steuerliche Vorteile

In Kooperation mit der Gerstgrasser Steuerberatung in Schlins möchten wir auch auf die steuerliche Berücksichtung von Kinderbetreuungskosten für ArbeitgeberInnen aufmerksam machen.


Werbungskosten für DienstnehmerInnen
Je Kalenderjahr dürfen DienstgeberInnen bis zu 1000,00 EUR Zuschüsse zur Kinderbetreuung ihrer MitarbeiterInnen steuerfrei auszahlen. Durch diesen Zuschuss können die Elternbeiträge vom Betrieb gefördert werden. Wichtig ist, dass die Verrechnung der Elternbeiträge direkt zwischen dem Betrieb und der Kinderbetreuungseinrichtung abgewickelt wird oder Gutscheine in der Betreuungseinrichtung erworben und an die Eltern ausgegeben werden. Direkte Zahlungen an die DienstnehmerInnen können nicht steuerfrei berücksichtigt werden.

Gerne übernehmen wir für Sie die Rechnungsstellung der Elternbeiträge an Ihr Unternehmen bis der steuerfreie Zuschuss ausgeschöpft ist und wickeln die restlichen monatlichen Beiträge mit den Eltern ab.